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In diesem Thread werden nach und nach die Sitten und Gebräuche der sieben Königslande und der Länder jenseits der Meerenge aufgelistet.
Bastarde:
Unehelich geborene Sohne und Töchter, sprich Bastarde, werden in Westeros meist mit wenig Achtung behandelt (eine Ausnahme hierbei bildet Dorne).
Wenn eines der Elternteile (in der Regel der Vater, aber nicht zwingend) einem Adelshaus entstammt, müssen sie spezielle Nachnamen tragen. Für Bastarde aus dem gemeinen Volk gilt dies nicht, da in der Regel das Volk generell keine Nachnamen besitzt.
Dieser "Schandname" variiert je nach Region, in der das Kind geboren wurde, sprich woher seine Mutter kommt. Im Folgenden werden die Bastardnamen der jeweiligen Herrschaftsgebiete aufgezählt:
Der Norden: Schnee
Die Flusslande: Strom
Das grüne Tal: Stein
Die Westlande: Hügel
Die Kronlande: Wasser
Die Sturmlande: Sturm
Die Weite: Blumen
Dorne: Sand
Die Eiseninseln: Peik
Da ein Bastard nicht das Recht hat, das Wappen seines adligen Familienteils offiziell zu tragen, benutzen sie oft die umgekehrte Farbgebung desselben Wappens. So würde ein Bastard aus dem Hause Baratheon einen goldenen Hirschen auf schwarzem Grund als Wappen tragen, ein Bastard von den Eiseninseln einen schwarzen Kraken auf goldenem Grund etc.
Bastarde haben kaum bzw garkeine Ansprüche gegenüber ihren Familien, vorallem was die Erbfolge anbelangt. Es ist jedoch möglich, dass der adlige Elternteil einen Bastard anerkennt.
Änderung nach Recherche:
Er muss jedoch offiziell mit einem königlichen Edikt für legitim anerkannt werden, um rechtliche Ansprüche geltend machen zu können und als "legaler" Nachkomme anerkannt zu werden. Dies geschieht sehr selten, zumeist nur dann, wenn der Vater keine andere legitimen Erben hat.

Die Ehe
Die Ehe ist in Westeros eines der zentralen Mittel um Bündnisse zu schließen und die eigene Macht zu sichern.
Hierbei arrangieren in der Regel der Eltern der zukünftigen Brautleute die Ehe, wobei weder der Bräutigam noch die Braut dabei in der Regel etwas mitzureden haben.
Besonders die Frauen haben es natürlich schwer, da (nicht eindeutig benannt, aber denkbar) ihnen wohl weit weniger ein Fehltritt innerhalb der Ungewollten Ehe vergeben wird, als es beim Gatten der Fall wäre und sie ihrem Gemahl möglichst viele Söhne gebären müssen, ob sie ihn nun "anziehend" finden oder nicht.
Was das Alter der Eheleute angeht, gibt es in Westeros keine Begrenzungen, außer, dass die Ehe erst eingegangen werden kann, wenn sichergestellt ist, dass die Braut auch Kinder zur Welt bringen kann (sprich ab der ersten Monatsblutung).
So finden die Häuser von Westeros nichts daran verwerflich eine 14 Jährige mit einem 80 Jährigen zu verheiraten. Dies mag eventuell auch umgekehrt gelten, jedoch sind solche Verbindungen, da sie keine Kinder mehr hervorbringen können, wohl die Ausnahme.
Gleichgeschlechtliche Ehen sind aus demselben Grund nicht bekannt, obwohl es wohl kein direktes Verbot einer solchen Verbindung gibt.
Ebenso wenig tabu sind Ehen von nahen Verwandten, auch wenn dies ebenfalls die Ausnahme bilden mag, bis auf das folgende Beispiel.
Die targarysche Königsfamilie verheiratet nach alter valyrischer Tradition, sooft es ihnen möglich ist, ihre Nachkommen innerhalb der eigenen Familie. Ob Bruder und Schwester oder Cousin und Cousine ist hierbei irrelevant. Es ist allerdings nicht so, dass sie AUSSCHLIESSLICH solche Verbindungen wählen. Wie alle anderen Häuser, heiraten auch sie in andere Familien ein, um Bündnisse zu schließen oder zu festigen, insbesondere wenn keine geeigneten Verwandten zum ehelichen vorhanden sind.
Scheidungen gibt es in Westeros nicht. Den Göttern sind Verlöbnisse ebenso wie Ehen heilig und somit muss schon ein sehr schwerwiegender Grund vorliegen, um schon eine Verlobung wieder zu lösen. Ob Scheidungen generell nicht möglich sind oder diese nur nicht praktiziert werden, ist nicht bekannt.
Trauungen werden seit Aegons Eroberungen und der damit folgenden Einführung der "Sieben" als allgemeinen Glauben in Westeros von den Septons vorgenommen.
Nach der eigentlich Trauung sind Braut und Bräutigam jedoch noch nicht offiziell vermählt. Erst der Vollzug der Ehe macht sie rechtskräftig. Aus diesem Grund ist die "Beischlafzeremonie" ein fester Bestandteil der Hochzeit. Hierbei geleiten/tragen die weiblichen Gäste den Bräutigam und die männlichen Gäste die Braut ins Schlafgemach, ziehen sie dabei nicht selten aus und machen unflätige Scherze und wohnen oft auch dem Beischlaf in unmittelbarer Nähe bei.

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